E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Gericht kann Namensgebungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen

Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind und können sie sich auf die Vergabe eines Namens für das Kind nicht einigen, so kann das Gericht die Namensgebungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen.


Die Eltern des betroffenen Kindes, welche keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, konnten sich nicht darauf einigen, welchen zweiten Vornamen und welchen Nachnamen das Kind bekommen sollte. Der Vater wollte, dass sich aus dem Nachnamen des Kindes seine indischen Wurzeln ergeben. Das Amtsgericht hat der Mutter das Recht übertragen, den Nachnamen des Kindes zu bestimmen. Entscheidend war für das Gericht dabei, dass das Kind zusammen mit einer Halbschwester im Haushalt der Mutter lebte. Aus Sicht des Gerichts war es am besten, wenn das Kind denselben Geburtsnamen wie die beiden anderen Familienangehörigen, mit denen es in einem Haushalt lebt, hat. Insbesondere diene das der Festigung des Zusammengehörigkeitsgefühls zwischen der Mutter und den Halbgeschwistern. Das Interesse des Vaters an der Ersichtlichkeit der indischen Wurzeln, müsse hinter dem Interesse des Kindes zurücktreten.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 130 16 vom 20.02.2019
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-03-28 wid-29 drtm-bns 2024-03-28